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Urteilsverkündung im "Porsche-Verfahren"

Datum: 15.03.2016

Kurzbeschreibung: Termin zur Urteilsverkündung und Akkreditierungshinweise für Medienvertreter

Die Urteilsverkündung in dem „Porsche-Verfahren“ gegen zwei Angeklagte wegen des Vorwurfes der informationsgestützten Marktmanipulation wird voraussichtlich am

Freitag, den 18. März um 10.00 Uhr im Saal 1

erfolgen.

Die bereits zum Prozessauftakt erfolgte Akkreditierung der Medienvertreter für reservierte Sitzplätze im Sitzungssaal hat weiterhin Gültigkeit. Auch die vereinbarten Poolführerschaften für Film- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal bestehen fort.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Verfügung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung gemäß § 176 Gerichtsverfassungsgesetz vom 09.09.2015 und deren Ergänzung vom 29.09.2015 (vgl. Pressemitteilungen des Landgerichts Stuttgart vom jeweils selben Tag) verwiesen.

 

 

 

Elena Gihr, Mediensprecherin in Strafsachen, Telefon: 0711-212-3800

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